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Version: 25.2 (Neuste)

Grundlegendes Erinnerungskonzept

Fällige Nebenbestimmungen

Nebenbestimmungen werden im System erst mal als erledigt angezeigt und nur, wenn der Fälligkeitstermin ansteht, auf offen geschaltet.

NB Timer

Nebenbestimmungen mit Wiedervorlage

Ist ein Wiedervorlage-Intervall bei Nebenbestimmungen oder Dokumentenfristen eingestellt, so wird vom System am Fälligkeitstag das Datum um genau das eingestellte Wiedervorlage-Intervall nach Vorne gesetzt.

So wird beispielsweise aus dem Fälligkeitsdatum 18.07.2012 bei einem Wiedervorlage-Intervall von „2M“ der 18.09.2012. Wiedervorlagen werden am Tag nach der Fälligkeit um 1 Uhr nachts gesetzt.

Der Wiedervorlage-Rhythmus bleibt immer gleich in Abhängigkeit vom ersten Fälligkeitsdatum. Sollte bei einer Fälligkeit die Erledigung verspätet erfolgen, kann sich diese mit der nächsten Fälligkeit überschneiden, die ja 30 Tage vor dem Fälligkeitstermin auf "offen" gestellt wird. Daher wird die Fälligkeit nur neugesetzt, wenn die Nebenbestimmung den Status "erledigt" hat.

Sollte durch die Wiedervorlage die nächste Fälligkeit innerhalb eines Zeitraums von weniger als 30 Tagen sein, wird diese in der kommenden Nacht wieder auf "offen" gestellt. Dadurch können Erinnerungsmails entfallen, da diese gemäß dem eingestellten Rhythmus fest versendet werden.

Wenn eine Fälligkeit überschritten ist erwartet das System die alte Erledigung der Fälligkeit. Wenn diese erledigt wurde wird der Termin gemäß Wiedervorlage auf den nächsten Termin gerechnet vom alten Fälligkeitsdatum neu gesetzt. Der Termin wird so gesetzt, dass dieser wieder in der Zukunft von heute steht. Es werden also unter Umständen mehrere Wiederholungen übersprungen, die jetzt in der Vergangenheit sind.

Bitte beachten: Sollte durch Verzug mehrere Fälligkeiten verpasst werden, wird nach Erledigung die Fälligkeit auf den nächsten kommenden Termin gemäß Wiedervorlage-Rhythmus gesetzt.

Diese Funktion wird ausgeführt, in dem Moment in dem die Erledigung angeklickt wird.

Die Erinnerungsmails werden immer in Abhängigkeit der gesetzten Fälligkeiten nachts gesendet.

Vorlauf

Bei aufwendigeren Auflagen können Sie einen Vorlauf definieren. Dieser wird zusätzlich auf den Standard-Vorlauf (in der Regel 1 Monat = 28 Tage) aufgrechnet.